Ein Gutachten für jeden Zweck

Immobilien. Sicher. Bewerten.

 

Es gibt viele Gründe für ein Gutachten.

 

Sie wollen ein Haus kaufen und benötigen eine Kaufberatung oder Sie beabsichtigen den Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks. Auch bei Trennung oder Scheidung, bei einer Erbschaft, für Gerichte oder die Steuerbehörde, etc.. In all diesen Fällen wird oftmals ein Gutachten benötigt. 

 

Der Umfang eines Gutachtens ist dabei abhängig vom Bewertungsgrund. So kann zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ein Kurzgutachten ausreichend sein. In gerichtlichen oder steuerlichen Fällen ist in der Regel ein Vollgutachten nach § 194 BauGB vorgeschrieben.

 

Wenn Sie einen qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung suchen, sind Sie bei mir genau richtig. Ich beschäftige mich seit 2011 regelmäßig mit der Bewertung für Immobilien und bin seit einigen Jahren Mitglied in zwei örtlichen Gutachterausschüssen. Zahlreiche Urkunden und Teilnahmezertifikate bestätigen mir ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz. 

 

Gerne können wir im Vorfeld alle Details unverbindlich besprechen. Die Gutachten erstelle ich kurzfristig, günstig und auf Wunsch zum Festhonorar.

Mein Leistungsangebot umfasst Gutachten und Bewertungen für:

- Kauf oder Verkauf
- Ehescheidung
- Erben
- Erbauseinandersetzung
- Beleihung(swertermittlung)
- Finanzierung(swertermittlung)
- Zwangsversteigerung
- Vermögensaufteilung
- steuerliche Anlässe (Erbschaft, Entnahme, …)
- Gegengutachten
- Gutachtenprüfung
- Vermögensübersicht

Das bewerte ich:

- unbebaute Grundstücke

- bebaute Grundstücke

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnungen)
  • Gewerbliche Grundstücke und Gebäude
  • Erbbaurechte

- Rechte und Belastungen

  • Wohnungsrechte
  • Nießbrauchrechte
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
     
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